Gebühren & Honorar
Honorar
Die Behandlung erfolgt auf privatrechtlicher Grundlage zwischen Heilpraktiker und Patient (Behandlungsvertrag).
Es gelten folgende Honorare:
- Osteopathische Behandlung: 100,00 € pro Zeitstunde (die Abrechnung erfolgt nach dem tatsächlich geleisteten Zeitaufwand).
- Laboruntersuchungen: Die in Rechnung gestellten Laboruntersuchungen werden in der Laborgemeinschaft für ganzheitliche Medizin GbR erbracht. Unsere Praxis ist Mitglied dieser Laborgemeinschaft. In diesem ausgelagerten Teil der Praxis werden gemeinsam mit weiteren Mitgliedern der Laborgemeinschaft die vom Heilpraktiker für erforderlich erachteten Laboruntersuchungen durchgeführt. Die Abrechnung der Laborleistungen erfolgt gesondert nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) bzw., soweit vereinbart und anwendbar, in entsprechender Anwendung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Der Umfang der Untersuchungen und die voraussichtlichen Kosten werden vorab mit Ihnen abgestimmt.
- Sonstige Leistungen: Weitere diagnostische und therapeutische Leistungen werden – je nach Leistung und soweit anwendbar bzw. vereinbart – nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) oder in entsprechender Anwendung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) berechnet.
Soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde, ist das Honorar unmittelbar nach Abschluss der jeweiligen Behandlung zur Zahlung fällig. Die Zahlung kann in bar oder per Kartenzahlung direkt in der Praxis beglichen werden.
Erstattung durch Krankenversicherungen
Die Vergütungspflicht des Patienten gegenüber der Naturheilpraxis besteht unabhängig von einer etwaigen Kostenübernahme durch Dritte. Die Erstattungspraxis von privaten Krankenversicherungen, Beihilfestellen oder privaten Zusatzversicherungen variiert je nach Ihrem individuell gewählten Tarif.
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen Heilpraktikerleistungen sowie Laboruntersuchungen grundsätzlich nicht, es sei denn, es handelt sich um eine freiwillige Satzungsleistung Ihrer Kasse (dies gilt insbesondere für osteopathische Behandlungen bei einigen gesetzlichen Kassen). Bitte erkundigen Sie sich vorab bei Ihrer Versicherung.
Terminvereinbarungen und Ausfallhonorar
Die Naturheilpraxis Lörcher wird als Bestellpraxis geführt. Vereinbarte Behandlungstermine werden ausschließlich für Sie reserviert.
- Absagefrist: Bitte sagen Sie Termine, die Sie nicht wahrnehmen können, spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin ab.
- Ausfallregelung: Bei einer verspäteten Absage oder bei Nichterscheinen kann ein Ausfallhonorar bis zur Höhe des für den reservierten Behandlungstermin vereinbarten Honorars berechnet werden, sofern der Termin nicht anderweitig vergeben werden konnte und die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen. Ihnen bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Bei einer nachweislich unverschuldeten Verhinderung (z. B. aufgrund einer plötzlich auftretenden akuten Erkrankung) wird kein Ausfallhonorar berechnet.