Gebühren & Honorar

Behandlungs- und Beratungsraum der Naturheilpraxis Lörcher

Honorar

Die Behandlung erfolgt auf privatrechtlicher Grundlage zwischen Heilpraktiker und Patient (Behandlungsvertrag).

Es gelten folgende Honorare:

Soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde, ist das Honorar unmittelbar nach Abschluss der jeweiligen Behandlung zur Zahlung fällig. Die Zahlung kann in bar oder per Kartenzahlung direkt in der Praxis beglichen werden.

Erstattung durch Krankenversicherungen

Die Vergütungspflicht des Patienten gegenüber der Naturheilpraxis besteht unabhängig von einer etwaigen Kostenübernahme durch Dritte. Die Erstattungspraxis von privaten Krankenversicherungen, Beihilfestellen oder privaten Zusatzversicherungen variiert je nach Ihrem individuell gewählten Tarif.

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen Heilpraktikerleistungen sowie Laboruntersuchungen grundsätzlich nicht, es sei denn, es handelt sich um eine freiwillige Satzungsleistung Ihrer Kasse (dies gilt insbesondere für osteopathische Behandlungen bei einigen gesetzlichen Kassen). Bitte erkundigen Sie sich vorab bei Ihrer Versicherung.

Terminvereinbarungen und Ausfallhonorar

Die Naturheilpraxis Lörcher wird als Bestellpraxis geführt. Vereinbarte Behandlungstermine werden ausschließlich für Sie reserviert.